Hygieneinspektionen

Hygieneinspektionen / Hygienebegehungen

Hygieneinspektion nach VDI 6022 und anderen technischen Standards sowie Hygienebegehungen in Gesundheitseinrichtungen, Gastronomie und Produktion sind wichtige Elemente eines Hygienemanagementsystems und werden vom Hygiene-Institut Schubert nach eigenem Ermessen oder nach normativen Vorgaben durchgeführt. Sie werden z.B. in folgenden Bereichen eingesetzt:

Nachfolgend sind die wesentlichen Hygieneinspektionen und Bereiche dargestellt, die sich auf normative Grundlagen beziehen. Bei Interesse erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.  

Unsere fachkundigen Inspektoren decken einen großen Teil von Deutschland ab und kommen auch gerne bei Ihnen vorbei.

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Hygieneinspektion nach VDI 6022 (RLT)

Die VDI 6022 führt Regelungen zur Hygiene von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) auf. Hygieneinspektion nach VDI 6022 ist dabei das zentrale Werkzeug zur Erfassung von Schwachstellen und Festlegung von relevanten Maßnahmen. Dabei wird zwischen der Hygiene-Erstinspektion, die vor Inbetriebnahme durchgeführt wird, und der Hygieneinspektion nach VDI 6022, die  alle 2 Jahre durchzuführen ist, unterschieden. Beide Inspektionen beinhalten auch mikrobiologische Kontrollen, die in den Hygieneinspektionen vom Hygiene-Institut Schubert integriert sind. Sollten Sie Fragen zur Hygieneinspektion nach VDI 6022 haben oder ein Angebot benötigen, so kontaktieren Sie uns gerne. 

Das Hygiene-Institut Schubert ist auch VDI-Schulungspartner für die VDI 6022, siehe hier.

Hygieneinspektion nach VDI 6022 Schulung Lufthygiene

Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023

Die VDI 6023 führt Regelungen zur Hygiene in Trinkwasser-Installationen auf. Hygiene-Erstinspektionen werden dabei durchgeführt, bevor eine Trinkwasser-Installation befüllt wird. Weitere Hygiene-Inspektionen werden nach Auffälligkeiten im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Sie dienen dazu die Gefahren zu bewerten und sinnvolle Maßnahmen abzuleiten. 

Das Hygiene-Institut Schubert bietet auch Sachkunde-Schulungen nach VDI 6023 an, siehe hier.

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Hygienebegehungen in Arztpraxen und Kliniken

Medizinische Einrichtungen sind verpflichtet ein Hygienemanagementsystem aufrechtzuerhalten. Interne und externe Hygienebegehungen dienen dazu die Umsetzung der aufgestellten Regelungen zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Hygienebegehungen in medizinischen Einrichtungen beinhalten üblicherweise Prüfungen zur Umsetzung des Hygieneplans, Aufbereitung von Medizinprodukten, Basishygiene, Ausbruchsmanagement sowie Kompetenz und Schulungen. Dabei werden auch Aspekte der täglichen Umsetzung geprüft und bewertet.

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Hygienebegehungen in Produktionsanlagen

Hygiene ist in vielen Produktionsanlagen wichtig und notwendig. Dazu gehören z.B. alle Produktionsanlagen, die a) Arzneimittel oder Produkte für Arzneimittel herstellen, b) hygienisch sensible Produkte wie Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Textilien oder bestimmte Chemikalien herstellen bzw. aufbereiten. Auch in manchen Reinräumen wie z.B. in Apotheken muss Hygiene umgesetzt werden. 

Zur Prüfung der Umsetzung der Hygieneregelungen führt das Hygiene-Institut entsprechende Hygienebegehungen aus und berät die Unternehmen und Einrichtungen. 

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Hygienebegehungen im Lebensmittelbereich

Viele Infektionen werden über Lebensmittel übertragen. Daher gibt es vielfältige gesetzliche und normative Regelungen sowie verschiedene Empfehlungen zur Umsetzung von Hygiene in Küchen, in der Gemeinschaftsverpflegung sowie in der Lebensmittelindustrie. Vorgaben nach HACCP, DIN EN ISO 22000 oder IFS/BRC erfordern neben regelmäßigen Schulungen der Mitarbeiter auch Hygienebegehungen in den Arbeitsbereichen.

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