Beschreibung
Diese ca. 1-stündige Unterweisung Infektionsschutzbelehrung kombiniert die Pflichtunterweisungen, die im Bereich der Lebensmittelhygiene notwendig sind. Die Unterweisung beinhaltet
- Folgebelehrung nach §43 IfSG
- Kernpunkte der Unterweisung nach §4 LMHV
- HACCP nach VO (EG) Nr. 852/2004
Kursinhalt und Ablauf
Folgebelehrung nach §43 IfSG / Infektionsschutzbelehrung
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) führt in §42 und §43 die gesundheitlichen Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln aus. Danach müssen alle Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, mindestens alle 2 Jahre geschult werden. Dies betrifft z.B. Beschäftigte in Küchen, Stationshilfen, in Kantinen, in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie. Die Erstunterweisung erfolgt durch das Gesundheitsamt, die Folgebelehrung muss der Arbeitgeber durchführen oder organisieren. Mit dieser ca. 30 minütigen Unterweisung erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht der Folgebelehrung für seine Beschäftigen. Alle Teilnehmer erhalten nach der Schulung eine Bescheinigung. Gerne führen wir auch unternehmensspezifische Schulungen nach Ihren Wünschen durch. Sprechen Sie uns dazu an. Diese Unterweisung stellt die Folgebelehrung zum Umgang mit Lebensmitteln dar, die vom IfSG alle 2 Jahre gefordert wird.
Kernpunkte der Unterweisung nach §4 LMHV
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung fordert in §4 eine Schulung für Beschäftigte, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen. Dabei sind leicht verderbliche Lebensmittel solche, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderben und dessen Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann. Solche leicht verderblichen Lebensmittel sind z.B. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus, Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, Fisch, Krebse und Weichtiere sowie Erzeugnisse daraus, Ei und Eiprodukte, Säuglings- und Kleinkindnahrung. Diese Schulung basiert auf den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel XII und sowie der Anlage 1 der LMHV und vermittelt die wichtigsten Kernpunkte kompakt und komprimiert.
HACCP nach VO (EG) Nr. 852/2004
Die VO (EG) Nr. 852/2004 fordert von den Lebensmittelunternehmern, dass die Personen, die für die Entwicklung und Anwendung von Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, oder für die Umsetzung einschlägiger Leitfäden zuständig sind, in allen Fragen der Anwendung der HACCP-Grundsätze angemessen geschult werden. Diese Unterweisung bildet die Grundlage und vermittelt Basiswissen im Bereich HACCP.
Teilnahmevoraussetzungen und Nachweise
Teilnahmevoraussetzungen bei Online-Seminaren:
- PC / Notebook / Tablet mit Internetzugang
- Lautsprecher / Kopfhörer sowie Mikrofon
- Webcam
Nachweis:
- Persönliche Teilnahmebescheinigung Infektionsschutzbelehrung
Weitere Infos und Links
In Inhouse-Schulungen berücksichtigen wir gerne auch betriebsspezifische Gegebenheiten und gehen gezielt auf Ihre Bedürfnisse ein. Sprechen Sie uns dafür an oder senden uns eine Mail an info@hyginst.de.