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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) führt auf seiner Internetseite aus:
„Hygiene ist eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit. Das BfR betrachtet besonders Krankheitserreger in Lebensmitteln, die bei mangelnder Hygiene gesundheitliche Gefahren bedeuten können, aber auch Keime, die Lebensmittel verderben können. Die Lebensmittelhygiene liegt in erster Linie in der Verantwortung der Unternehmen, die Lebensmittel verarbeiten, herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Wichtig sind dabei vor allem saubere Arbeitsoberflächen und Werkzeuge, die eigene körperliche Hygiene der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Auswahl einwandfreier Rohmaterialien für die Herstellung der verschiedenen Produkte.
Durch Hygiene Lebensmittelinfektionen vorbeugen: Hygiene bezeichnet alle Maßnahmen, die der Verderbnis von Lebensmittelerzeugnissen vorbeugen, die Übertragung von Infektionskrankheiten vermeiden helfen oder die Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Rückständen und Schadstoffen eindämmen. Reinigung, Desinfektion und Sterilisation dienen beispielsweise der Reduktion der Kontamination mit Mikroorganismen.
Da viele Lebensmittel ein idealer Nährboden für Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Parasiten sind, gelten für sie besonders hohe hygienische Anforderungen.“
Wesentliches Umsetzungswerkzeug für die Lebensmittelhygiene ist das HACCP-Konzept, welches im EU-Recht verankert ist (siehe Links unten). Auch hierzu hat das BfR Stellungnahmen Veröffentlichungen erstellt, um das HACCP Hygiene-Konzept näher zu erläutern.
Für die HACCP Hygiene wird darin u.a. ausgeführt:
„Die Abkürzung HACCP steht im Englischen für Hazard Analysis and Critical Control Points (im Deutschen: Gefahrenanalyse und kritische Kontroll-, Steuerungs- oder Lenkungspunkte). Das bereits in den 1960er Jahren entwickelte HACCP-Konzept sollte ursprünglich dazu dienen, sichere Nahrung für Astronauten herzustellen. Das Verfahren und seine Grundsätze wurden in den folgenden Jahrzehnten u.a. durch internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Internationale Kommission für mikrobiologische Spezifikationen für Lebensmittel (ICMSF) und die Codex Alimentarius-Kommission (CAC) stetig weiterentwickelt und stellt mittlerweile ein international anerkanntes Verfahren dar, welches mittels einer systematischen Gefahrenanalyse präventiv mögliche gesundheitliche Gefahren beherrschbar machen soll.
Gemäß europäischem Lebensmittelrecht sind primär die LebensmittelunternehmerInnen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit verpflichtet. Dazu müssen die Unternehmen auf allen Stufen der Lebensmittelkette (von der Primärproduktion über Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport bis zum/zur EndverbraucherIn) integrierte Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit etablieren, die mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit eliminieren oder zumindest auf ein akzeptables Maß reduzieren.“
Weiterführende externe Links für Lebensmittel- / HACCP Hygiene:
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Hygiene-Institut Schubert. Ein Geschäftsbereich der DGKK Dienstleistung GmbH
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