Seit September 2021, ist die DIN 13063 „Krankenhausreinigung – Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung in Krankenhausgebäuden und anderen medizinischen Einrichtungen“ für alle Krankenhäuser verbindlich. Sie legt Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung von Flächen in Krankenhausgebäuden und anderen medizinischen Einrichtungen fest.
Durch diese Norm sollen Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen dabei unterstützt werden, die geeigneten Reinigungsdienstleister auszuwählen. Reinigungsdienstleister — sowohl extern als auch intern — erhalten künftig klare Vorgaben bezüglich des Umfangs, der Art und der Häufigkeit der Reinigung. Ziel ist, durch standardisierte Prozesse bei der Reinigung die Hygiene in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen stetig zu verbessern, um dazu beizutragen, nosokomiale Infektionen zu vermindern.
Insbesondere werden konkrete Anforderungen sowohl an den Leistungserbringer und als auch an den Leistungsempfänger gegeben, um eine normkonforme Reinigung zu gewährleisten.
Die konkrete Zuordnung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Definition von Schnittstellen war ein wichtiger Fokus der Normarbeit, um bisherige diesbezügliche Schwachstellen abzubauen.
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Hygiene-Institut Schubert. Ein Geschäftsbereich der DGKK Dienstleistung GmbH
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