Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Das Hygiene Institut Schubert ist eine rechtlich unselbständige Organisationseinheit der DGKK Dienstleistung GmbH. Demgemäß werden alle Vertragsbeziehungen mit der DGKK Dienstleistung GmbH begründet. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr des Hygiene Institut Schubert (im Folgenden „Hygiene Institut“) mit ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunden“* genannt). Die Geltung erfasst insbesondere das Kursprogramm des Hygiene Instituts mit allen angebotenen Kursen / Weiterbildungs-Maßnahmen, Lehrgängen, Seminaren, Fortbildungen und weiteren Veranstaltungsformaten (im Folgenden „Lehrgang“ genannt), an denen die Kunden unmittelbar oder von diesen entsandten Teilnehmern, insb. Mitarbeiter, teilnehmen (folgend bezeichnet als: „Teilnehmer“). Sie sind Grundlage der Anmeldung zur Teilnahme am Lehrgang sowie des Teilnahmevertrages. Etwaige AGB eines Kunden werden nicht akzeptiert, auch wenn das Hygiene Institut ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

§ 2 Teilnahmeberechtigung u. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Lehrgänge des Hygiene Instituts stehen grundsätzlich allen interessierten Teilnehmern offen. Falls für einen Lehrgang besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem Teilnehmer erfüllt werden. Zulassungsvoraussetzungen sind den Angeboten zu den Lehrgängen zu entnehmen.

(2) Bei Lehrgängen, die unter einem Bundesgesetz, einer Landesverordnung eines Bundeslandes zur Durchführung eines Landesgesetzes oder den Empfehlungen eines Spitzenverbandes in der jeweils gültigen Fassung fallen, sind die dort erläuterten Bedingungen von dem Hygiene Institut und vom Kunden bzw. Teilnehmer einzuhalten.

(3) Sollte sich nach Zustandekommen des Vertrages herausstellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen seitens des Kunden bzw. des vorgesehenen Teilnehmers nicht erfüllt sind, behält sich das Hygiene Institut die Kündigung der Vereinbarung vor. Das Hygiene Institut wird dem Kunden das Fehlen der Zulassungsvoraussetzungen vor Ausspruch einer Kündigung mitteilen und dem Kunden Gelegenheit geben, binnen einer Frist von 7 Tagen die Zulassungsvoraussetzungen herzustellen oder einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

§ 3 Auftragserteilung; Mindestteilnehmerzahl

(1) Die Angebote des Hygiene Instituts sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Kunde / Teilnehmer bleibt bis 14 Tage nach Anmelde-schluss an die Anmeldung gebunden. Bis dahin wird mitgeteilt, ob der Lehrgang stattfindet oder nicht. Bestätigen wir die Durchführung des Lehrganges, ist der Kunde / Teilnehmer verpflichtet, mit uns eine Vereinbarung über die Teilnahme am Lehrgang und die Zahlung der Lehrgangsgebühr zu schließen. Die Konditionen hierfür sind bei Anmeldung bekannt und können über unsere Homepage abgerufen werden. Können wir die Teilnahme nicht zusagen, weil ein Lehrgang ausgebucht ist oder mangels Teilnehmer nicht stattfindet, informieren wir die Teilnehmer gegebenenfalls über Lehrgangalternativen. Sofern die Teilnehmer diese nicht wahrnehmen können, steht ihnen das Recht auf Rücktritt zu. Der Rücktritt ist in Textform auszuüben. Teilnahme-Gebühren fallen in diesem Fall nicht an. Vor der Bestätigung der Teilnahme an dem Lehrgang ist das Hygiene Institut nicht verpflichtet, Teilnehmer zuzulassen und/oder zu schulen und zu unterrichten.

(3) Teilnehmer können nach schriftlichem Einverständnis des Kunden ihre Lehrgangreservierung vor Lehrgangbeginn auf eine dritte Person übertragen, die den Lehrgang an Ihrer Stelle wahrnimmt, sofern diese die eventuell erforderlichen Zugangsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt. Zur Zahlung der Lehrganggebühr bleibt der Kunde jedoch verpflichtet.

§ 4 Gebühr

(1) Für die Teilnahme an Lehrgängen wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe sich aus der konkreten Vereinbarung ergibt.

(2) Die Gebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und Lehrgang als Endpreis. Die Gebühr besteht aus einer Verwaltungs-, Lehrgang- und ggf. Prüfungsgebühr. Die Gebühr umfasst keine Leistungen der Verpflegung und der Unterkunft. Alle Leistungen des Hygiene Instituts, die nicht ausdrücklich in der Gebühr vereinbart wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert berechnet werden.

§ 5 Zahlung und Fälligkeit

(1) Nach Eintritt der Bedingung gemäß § 3 Abs. 2 oder – falls eine Mindestteilnehmerzahl nicht angegeben ist – nach Ablauf der Anmeldefrist erstellt das Hygiene Institut dem Kunden eine Rechnung über die Gebühr des Lehrganges und schickt ihm diese umgehend zu.

(2) Die Gebühr ist als Einmalbetrag zu entrichten und mit Rechnungszugang fällig.

(3) Bei Inanspruchnahme öffentlicher Förderung ist die Höhe des Eigenanteils abhängig von den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Der Förderungsnachweis ist spätestens mit Anmeldeschluss dem Institut vorzulegen.

(4) Ein Anspruch auf Erstattung von Lehrganggebühren wegen Fehlzeiten des Teilnehmers oder sonstiger Ausfallzeiten bzw. nicht Inanspruchnahme des Weiterbildungsangebotes besteht nicht.

§ 6 Kündigung

(1) Der Kunde kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung des Vertrags durch den Kunden bedarf der Schriftform. Ist der Kunde kein Verbraucher, richten sich die Kündigungsfolgen nach den folgenden Absätzen 2 bis 4. Für Verbraucher, die kein Widerrufsrecht ausüben, gilt Absatz 5.

(2) Bei einer Kündigung des Vertrags durch den Kunden ist – sofern die Kündigung des Kunden nicht aus wichtigem Grund erfolgt – pro Teilnehmer und Lehrgang folgende Gebühr zu entrichten:

a) Bei einer Kündigung seitens des Kunden bis 28 Kalendertage vor Beginn des Lehrganges werden keine Stornierungskosten berechnet und die volle Lehrganggebühr – sofern sie bereits vom Kunden gezahlt wurde – zurückerstattet.

b) Bei einer Kündigung seitens des Kunden zwischen dem 27. Kalendertag und bis zum 16. Kalendertag vor Beginn des Lehrganges, werden 50% der Gebühr des Lehrganges als Stornierungskosten berechnet. Eine etwaig bereits geleistete Gebühr wird anteilig zurückerstattet.

c) Bei einer Kündigung seitens des Kunden, ab dem 15. Kalendertag vor Beginn des Lehrganges bis zum Tag des Beginns des Lehrganges hat der Kunde die volle Gebühr des Lehrganges als Stornierungskosten zu entrichten.

(3) Bei einer Kündigung des Vertrags durch den Kunden nach Beginn des Lehrganges oder bei vollständigem oder teilweisem Fernbleiben des Teilnehmers von dem Lehrgang oder Abbruch des Lehrganges durch den Kunden nach Start des Lehrganges wird dem Kunden die volle Gebühr des Lehrganges als Stornierungskosten berechnet.

(4) Der Kunde ist berechtigt, bis zum Beginn des Lehrganges einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der die Teilnahmevoraussetzungen des Lehrganges erfüllt.

(5) Verbraucher sind verpflichtet bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entstandene Aufwendungen des Hygiene Instituts zu erstatten, es sei denn, sie weisen nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Durchführung

Das Hygiene Institut ist berechtigt, Dozenten, Referenten oder Trainer zu wechseln, den Programmablauf zu ändern oder den Lehrgang zeitlich oder örtlich zu verlegen. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt von Vertrag oder Anmeldung, es sei denn hierdurch werden der Charakter der Veranstaltung, das Lehrgangziel oder der Lehrgangabschluss grundlegend verändert bzw. dem Teilnehmer würde die Teilnahme am Lehrgang wesentlich erschwert.

§ 8 Mitwirkung und Pflichten des Kunden, Verhältnis zwischen Kunde und Teilnehmer

(1) Der Kunde hat

a) an dem gebuchten Lehrgang regelmäßig und einschließlich aller Prüfungen und Klausuren, die zu dem Lehrgang gehören, teilzunehmen und mitzuarbeiten,

b) die Hausordnung des Veranstaltungsortes des Lehrganges zu befolgen,

c) die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sowie die zum Lehrgang bereitgestellten Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln,

d) das Rauchen in den zum Lehrgang bereitgestellten Räumlichkeiten zu unterlassen, soweit es nicht in einzelnen Räumen ausdrücklich gestattet ist,

e) Fehlzeiten sind gegenüber dem Hygiene Institut unverzüglich schriftlich zu begründen und abzusehende Fehlzeiten unverzüglich dem Hygiene Institut mitzuteilen. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch

f) und die Gebühr laut Vereinbarung und gemäß dieser AGB des Hygiene Instituts fristgerecht zu begleichen.

(2) Sofern der Kunde nicht persönlich am Lehrgang teilnimmt, hat er den Teilnehmer entsprechend Satz 1 lit. a) bis e) zu verpflichten. Verstößt der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen entsprechend Abs. 1 lit a) bis e), wird dieses Verhalten dem Kunden entsprechend § 278 BGB zugerechnet.

(3) Ist der Kunde nicht gleichzeitig Teilnehmer, ermächtigt der Kunde den Teilnehmer, sämtliche den Lehrgang und / oder den über den Lehrgang abgeschlossenen Vertrag betreffende Erklärungen gegenüber der Hygiene Institut abzugeben und solche Erklärungen von der Hygiene Institut entgegenzunehmen. Ausgeschlossen hiervon ist die Erklärung der Kündigung.

(4) Der Kunde trägt finanziell den Mehraufwand, welcher dem Hygiene Institut dadurch entsteht, dass sich die Vertrags-durchführung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungs-handlung des Kunden und/oder Teilnehmers verzögert. Soweit zeitlich möglich und zumutbar wird das Hygiene Institut gegenüber Verbrauchern das Fehlen der Mitwirkungshandlung anzeigen und Gelegenheit zur Nachholung der Mitwirkungshandlung geben, bevor finanzieller Mehraufwand entsteht.

(5) Sofern der Teilnehmer persönliches Eigentum in den Räumlichkeiten des Hygiene-Instituts hinterlässt, werden diese auf Kosten und Wunsch des Teilnehmers zurückgesendet. 

§ 9 Kostenübernahme durch Förderstellen im Rahmen der Erwachsenenaus- und -fortbildung

Bei geförderten Teilnehmern werden Fehlzeiten an den Kostenträger gemeldet. Fehlzeiten gefährden das Maßnahmenziel. Bricht der von einer Förderstelle geförderte Teilnehmer den Lehrgang vorzeitig ab bzw. wird die Veranstaltung unregelmäßig besucht, sodass dadurch keine Kostenübernahme durch die jeweilige Förderstelle zustande kommt, werden in diesem Fall die ungedeckten Kosten der Förderstelle vom Teilnehmer getragen. Stornogebühren werden dem Teilnehmer verrechnet, nicht der Förderstelle. Untersagt bei einer von einer Förderstelle geförderten Maßnahme der Kunde die weitere Teilnahme des Teilnehmers, werden die bei der Hygiene Institut angefallenen, nicht von der Förderstelle getragenen Kosten nicht erstattet. Geförderte Teilnehmer haben ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Arbeitsaufnahme während der Maßnahme. Der Nachweis und Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

§ 10 Ausschluss des Kunden und / oder Teilnehmers

(1) Unterlässt der Kunde und / oder der Teilnehmer die gemäß dieser AGB vertraglich vereinbarte Mitwirkungs- und Pflichtenhandlung, behält sich das Hygiene Institut das Recht vor, den Kunden bzw. Teilnehmer vom Lehrgang teilweise oder ganz auszuschließen sowie auch den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen. Soweit zeitlich möglich und zumutbar wird das Hygiene Institut gegenüber Verbrauchern das Fehlen der Mitwirkungshandlung zuvor anzeigen und Gelegenheit zur Nachholung der Mitwirkungshandlung geben.

(2) Das Hygiene Institut hat das Recht, im Falle der Kündigung nach Abs. 1 alle noch ausstehenden Gebühren für den Lehrgang vom Kunden zu verlangen, sofern die Kündigung sich nicht auf § 8 Abs. 1 f) stützt und sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Für Verbraucher gilt § 6 Abs. 5 entsprechend. Darüber hinaus hat der Kunde des Hygiene Instituts einen ggf. zusätzlich entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 11 Prüfungen und Zeugnisse

(1) Die Abnahme von Prüfungen und Ausgabe von Zeugnissen richtet sich nach den Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Lehrgänge in ihren jeweils geltenden Fassungen. Bei Lehrgängen, die unter ein Bundesgesetz, eine Landesverordnung eines Bundeslandes zur Durchführung eines Landesgesetzes oder den Empfehlungen eines Spitzenverbandes in der jeweils gültigen Fassung fallen, gelten die dort festgelegten Prüfungs-, Bewertungs-, Zulassungs- und ergänzenden Bedingungen. Die erstmalige Zulassung zur Prüfung ist in der Gebühr des Lehrganges enthalten, soweit diese Prüfungskosten nicht in den für diese Weiterbildungsmaßnahme gültigen Unterlagen des Hygiene Instituts gesondert ausgewiesen sind.

(2) Das Hygiene Institut orientiert sich bei der Ausbildung von Desinfektoren an der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren des Freistaats Sachsen. Hat ein Prüfling die Prüfung nicht bestanden, kann er sie auf eigenen Antrag ohne erneute Teilnahme an einem Lehrgang einmalig wiederholen.

(3) Bei erneuter Vorstellung zur Prüfung fallen vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung zusätzliche Prüfungskosten entsprechend einer gesonderten Gebührenübersicht an.

(4) Nach vollständiger erfolgreicher Beendigung des Lehrganges erhält der Teilnehmer je nach Abschlussziel des Lehrganges eine Teilnahmebescheinigung, ein Zeugnis oder ein Zertifikat als Bestätigung der Beendigung des Lehrganges. Das Hygiene Institut behält sich das Recht vor, diese Bestätigung nach Lehrgangsende ausschließlich bei Zahlungseingang der vollständigen Lehrgangsgebühr dem Teilnehmer auszuhändigen, wenn der offene Zahlungsanspruch unstreitig besteht.

§ 12 Haftung

Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen; das Hygiene Institut haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weitere Haftung ist ausgeschlossen.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hygiene Instituts, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Das Hygiene Institut übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen, die Durchführung der Bildungsveranstaltung und deren Inhalte. Insbesondere übernimmt das Hygiene Institut keine Haftung für aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen von Bildungsveranstaltungen Erlernten und/oder Vermittelten möglicherweise entstehende Schäden.

§ 13 Urheberrechte

(1) Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Kunde zur Beachtung folgender Punkte: Lehrgangbegleitende Arbeits-mappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen oder beruflichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2) Sofern der Kunde nicht persönlich am Lehrgang teilnimmt, hat er den Teilnehmer entsprechend Abs. 1 zu verpflichten. Verstößt der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen entsprechend Abs. 1 wird dieses Verhalten dem Kunden entsprechend § 278 BGB zugerechnet.

(3) Innerhalb sämtlicher Bildungsveranstaltung ist das Erstellen von Lichtbildaufnahmen und / oder Bild- und Tonaufzeichnungen jeder Art durch andere als vom Hygiene Institut hierfür bestimmten und ausdrücklich bevollmächtigten oder beauftragten Personen nicht zugelassen.

§ 14 Datenschutz

Wir speichern Ihre persönlichen Daten aufgrund einer von Ihnen erteilten Erlaubnis. Verantwortlich für die Datenerhebung und Datenspeicherung ist das Hygiene Institut. Unser Datenschutzbeauftragter: datenschutz@innova-dernbach.de.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1b DSGVO. Wir geben Daten nicht weiter, es sei denn, Kunde und / oder Teilnehmer wären ausdrücklich damit einverstanden. Kunde und / oder Teilnehmer sind jederzeit berechtigt, Auskunft über die über sie gespeicherten Daten zu verlangen, die Korrektur der gespeicherten Daten zu beanspruchen und die Einwilligung zu deren Speicherung schriftlich oder per E-Mail (an DGKK Dienstleistung GmbH, Rheinstraße 9, 56428 Dernbach, datenschutz@innova-dernbach.de zu widerrufen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des Teilnehmervertrages. Uns überlassene Daten werden für die Dauer von 10 Jahren gespeichert, danach werden sie gelöscht.

§ 15 Bedingungen und zu leistende Anforderungen

Die Bedingungen und zu leistenden Anforderungen an den Lehrgang in der jeweilig gültigen Fassung (u. a. Lehrganginhalte, Zulassungsvoraussetzungen, Gebühr, Prüfungsmodalitäten) sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Hygiene Institut. Diese Bedingungen und Anforderungen an den Lehrgang sind nach Maßgabe dieser AGB für beide Vertragsparteien – Kunde und Hygieneinstitut – bindend. Die Bedingungen und zu leistenden Anforderungen an den Lehrgang sind den Angeboten zu den Lehrgängen zu entnehmen.

§ 16 Kundendienst

Unseren Kundendienst erreichen Sie wie folgt:

Hygieneinstitut Schubert

Rheinstraße 9

56428 Dernbach

Tel.-Nr.: 02602 / 684 – 8700

Fax.-Nr.: 02602 / 684 – 8659

zu den folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr,

Freitag 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder künftig werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

§ 18 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand 56428 Dernbach.

§ 19 Widerrufsrecht

Sofern der Kunde Verbraucher ist, hat er nachfolgendes Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses mit der Belehrung über das Widerrufsrecht.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DGKK Dienstleistung GmbH, Rheinstraße 9, 56428 Dernbach, Telefon 02602 684 8700, Fax 02602 684 8659 E-Mail: info@hyginst.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs trägt der Kunde.

Folgen des Widerrufs

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, die Leistung ist jedoch noch nicht vollständig erbracht, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster – Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie einfach dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden:

DGKK Dienstleistung GmbH

Rheinstraße 9

56428 Dernbach

Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über

die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:

Bestellt am (*)              ______/erhalten am (*)______________

Name des Verbrauchers_______________________________

Anschrift des Verbrauchers_____________________________

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Es steht Ihnen frei, jede andere Form der eindeutigen Erklärung entsprechend § 19 zu wählen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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